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Soziale Gerechtigkeit – ein christlicher Auftrag

by Wilfried Römer / Mittwoch, 05 Juli 2023 / Published in Neuigkeiten

Beschluss der Delegiertenversammlung der AGKV am 29. Juni 2023

Wir nehmen zur Kenntnis, dass gesellschaftlich wichtige Themen wie der Klimawandel
vielfältig diskutiert werden. Mit großer Sorge beobachten wir, die Vertretungen der
katholischen Verbände im Erzbistum Köln aber, dass die wachsende Armut und soziale
Ungleichheit in unserer Gesellschaft nicht im Fokus politischer Debatten stehen. Davon
betroffen ist ein großer Teil der Gesellschaft, besonders aber Frauen, Kinder, Jugendliche,
Alleinerziehende, Rentner*innen, Erwerbslose, Menschen mit Behinderung und deren
Angehörige sowie Menschen mit Migrationsgeschichte. Die Corona-Pandemie, die Inflation
und die steigenden Energiekosten haben ihre Lage noch einmal verschärft. Mit Unverständnis
erleben wir, wie politische Maßnahmen zur Beseitigung der sozialen Ungleichheit ausbleiben,
nicht weitreichend genug sind oder bereits geplante Reformen, wie die Kindergrundsicherung,
zu scheitern drohen. Niedriglöhne, niedrige Renten, nicht ausreichende Unterstützung von
Erwerbslosen, absurd hohe Mietpreise, zu hohe Lebenshaltungskosten und Diskriminierung
auf dem Arbeitsmarkt führten 2021 zu einer Armutsquote1 von 16,9%.2

Im Sinne der katholischen Soziallehre und der christlichen Botschaft sehen wir es als unseren
Auftrag, uns für Soziale Gerechtigkeit stark zu machen. Daher fordern wir weitreichende
politische Reformen. Dazu gehören für uns:

  • Angemessene Löhne, die mindestens die Existenz sichern und Teilhabe am
    gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Eine bessere Bezahlung ist insbesondere in
    Sozialen- und Pflegeberufen dringend notwendig. Wir fordern außerdem einen
    armutsfesten Mindestlohn. Das entspricht rund 60 Prozent des
    Bruttomonatsverdienstes von Vollzeitbeschäftigten im produzierenden Gewerbe und
    Dienstleistungsbereich.
  • Gerechte Bezahlung unabhängig vom Geschlecht. Noch immer gibt es eine
    Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Das hat vor allem strukturelle und
    gesellschaftliche Gründe, wie die schlechtere Bezahlung in „frauentypischen“
    Berufen, zumeist längere Elternzeit und Care Arbeit bedingt durch geringere
    Einkommen und weniger Frauen in Führungspositionen. Die bessere Bezahlung in
    personenbezogenen Dienstleistungen, wie in der Pflege, faire Elternzeitregelungen,
    die Abschaffung steuerlicher Begünstigungen einzelner Familienmodelle, verbindliche
    Quoten und mehr Gehaltstransparenz müssen dringend angegangen werden. Hier
    spielt Politik eine zentrale Rolle.
  • Die schnellstmögliche Einführung der Kindergrundsicherung. Die Bündelung der
    Sozialen Leistungen in einer Kindergrundsicherung wäre eine enorme Erleichterung
    für viele Familien. So kann Kinderarmut entgegengewirkt und gesellschaftliche
    Teilhabe und Partizipation von jungen Menschen gestärkt werden.
  • Bezahlbarer Wohnraum für Alle. Wohnen, besonders in Großstädten, wird immer
    mehr zum Luxus. Die Stadt muss aber weiter ein Ort für Alle sein. Daher braucht es
    mehr Wohnraum in öffentlicher Hand, und die Umfunktionierung und Erweiterung von
    Bestandsbauten, wie zum Beispiel nicht mehr genutzten Bürogebäuden oder
    kirchlichen Gebäuden.
  • Die Einführung eines Bürgergeldes ohne Kompromisse. Die Kompromisslösung
    von Bundesregierung und CDU/CSU (u.a. Streichung der Vertrauenszeit, niedrigeres
    Schonvermögen) ist in unseren Augen nicht tragbar. Wir fordern deshalb, dass die
    Ausgangsforderungen der Bundesregierung umgesetzt werden.
  • Die Einhaltung der Sozialversicherungspflicht bei Beschäftigungen sowie die
    Eingrenzung des Missbrauchs von geringfügigen Beschäftigu
    ngsverhältnissen.
  • Die Einführung einer armutsfesten Rente. Darunter verstehen wir eine gesetzliche
    Rente, die den erarbeiteten Lebensstandard sichert, vor Armut schützt und nicht zu
    Lasten der jüngeren Generation geht. Das ist für viele Menschen die Grundlage für
    ein sorgenfreies und selbstbestimmtes Leben.
  • Die Einführung eines Grundeinkommens, das allen Bürger*innen zusteht.
    Langfristig braucht es mithilfe eines Grundeinkommen eine grundlegende
    Neuausrichtung des Sozialstaats. Wir glauben, dass es ein zentrales Instrument hin
    zu mehr Sozialer Gerechtigkeit ist. Es schafft menschenwürdige Lebens- und
    Arbeitsbedingungen, ermöglicht Care- und ehrenamtliche Arbeit sowie die freie
    Entfaltung der eigenen Talente und Fähigkeiten.
  • Erleichterte Zugänge zum Arbeitsmarkt für Menschen, die sich bereits in
    Deutschland aufhalten oder die in Deutschland arbeiten möchten.
    Hierzu gehören
    transparente Rahmenbedingungen, schnelle Anerkennungsverfahren für
    Berufsabschlüsse sowie die Vermittlung ggf. notwendiger
    Weiterbildungsmöglichkeiten und die zeitnahe Erteilung einer
    Beschäftigungserlaubnis unabhängig von Unterbringungsform und Herkunftsland der
    betreffenden Personen.
  • Bildungsgerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit bedingen
    sich unmittelbar, deshalb ist es erforderlich, das Bildungssystem so zu gestalten,
    dass lebenslanges Lernen unabhängig vom Einkommen (der Eltern) möglich ist.
    Weil jeder Mensch das unverfügbare Recht hat, in Würde zu leben, darf soziale Gerechtigkeit
    nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. Soziale Gerechtigkeit erfordert die
    solidarische Beteiligung aller. Wir erwarten, die Festlegung geeigneter Maßnahmen durch die
    politisch Handelnden.

Unsere Forderungen richten wir an alle politisch Verantwortlichen. Kirchliche Verantwortliche
fordern wir auf, Ihre Stimme zu erheben für soziale Gerechtigkeit – ganz im Sinne von Papst
Franziskus, der in seiner Sozialenzyklika Fratelli Tutti fordert, dass strukturelle Ursachen von
Armut und Ungleichheit bekämpft werden sollen.
Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände wird sich den einzelnen Themen hinsichtlich
sozialer Gerechtigkeit aus christlichem Auftrag weiterhin intensiv widmen und die Forderungen
mit Nachdruck in die Gesellschaft tragen.

1 Armutsbericht 2022: Armut: Als „arm“ gelten demnach Personen, deren Einkommen weniger als
60 Prozent des mittleren Einkommens erhalten. Bei alleinlebenden Personen wären das
15.000 Euro im Jahr, bei einer Familie mit zwei Kindern liegt die Grenze bei 31.500 Euro.
(Definition im Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes)
2 Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes: broschuere_armutsbericht-2022_web.pdf
(derparitaetische.de)

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